An frostfreien Tagen dürfen Bäume, die noch nicht zu stark im Saft stehen und Sträucher geschnitten werden. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass erst nur die Sommerblüher, wie z.B.: Deutzie, Pfeiffenstrauch, Hibiscus und Silberkerzenstrauch beschnitten werden sollten, da diese ja erst am neuen Trieb blühen. Die Frühlingsblüher, wie Forsythie, Blutjohannisbeere, Zierkirschen und -äpfel werden erst nach der Blüte geschnitten.
Auch im Februar sollten immergrüne Pflanzen bei Bedarf gegossen werden, da sie ja ständig Feuchtigkeit über die Blätter verlieren. Frostschäden sind meistens Trockenschäden!
Bei offenem Wetter kann im Februar schon sehr gut gepflanzt werden. Je früher dies geschieht, desto weniger Stress bedeutet es für die Pflanze und ist auch weniger arbeitsintensiv.